Seit dem 4. Juli 2022 werden während der andauernden Covid-19-Pandemie wieder auf Antrag Arbeitsvisa (Z-Visum) für China ausgestellt. Wir erklären Ihnen, wie Ihr Antrag die besten Aussichten auf Erfolg hat.

Das Arbeitsvisum ist Ihre besondere Eintrittskarte nach China. Sie benötigen ein Arbeitsvisum der Visakategorie Z, wenn sie als Ausländer in der Volksrepublik China einer geregelten Arbeit nachgehen möchten.
Ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit eines chinesischen Arbeitsvisums ist die Entsendung durch ein deutsches Unternehmen in dessen Niederlassung in China. Der deutsche Arbeitgeber entscheidet und organisiert dann die Übersiedlung nach China z.B. Shanghai, für die ein Arbeitsvisum benötigt wird.
Zu den geläufigen Arbeitsfeldern in China für diesen Visatyp gehört ebenso eine Gastprofessur z.B. an der Fudan Universität oder einer anderen chinesischen Universität. Ebenso kann die Übernahme einer Führungsposition in einem Hotel in China ein Arbeitsvisum erfordern.
Wie lange dürfen Sie mit einem Arbeitsvisum in China arbeiten?
Sie müssen sich darum kümmern, dass Ihr Arbeitsvisum innerhalb von 30 Tagen, nachdem Sie auf ihrer chinesischen Arbeitsstelle angekommen sind, in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt wird. Die Aufenthaltserlaubnis wird üblicherweise für ein Jahr ausgestellt. Meistens müssen Sie sich nicht um die Verlängerung kümmern, vielmehr wird diese häufig von einer Abteilung in Ihrer Gastuniversität oder der Niederlassung etc. übernommen.
Der Vorteil der Aufenthaltserlaubnis besteht vor allem darin, dass Sie beliebig oft aus- und wieder nach China einreisen dürfen.
Welche Unterlagen sollten Sie für Ihren Antrag auf ein Arbeitsvisum vorbereiten?
- Ausgefüllter Visumantrag (seit Mai 2019 ausschließlich online möglich)
- Farbiges, biometrisches Passfoto vor hellem Hintergrund – digital (um es direkt in den Online-Antrag einzufügen) oder abgezogen auf Fotopapier im Format von ca. 3,5 x 4,5 cm
- Einmalige Fingerabdrücke alle 5 Jahre.
- Reisepass mit mindestens 6-monatiger Restgültigkeit und zwei gegenüberliegenden leeren Seiten (für Visum und Einreisestempel)
- Eine Arbeitserlaubnis, die Ihr zukünftiger Arbeitgeber für Sie bei der örtlichen Behörde in China beantragen muss (Kopie ausreichend).
Wir halten Sie auf dem Laufenden, wenn es Änderungen in den Anforderungen gibt.
Ihr Team von China-Charme