Die aktuellen Lockerungen für die Einreise nach China betreffen gleichfalls das China Angehörigenvisum (Typ S). Hier erklären wir Ihnen im Detail, welche Anforderungen für den Visumsantrag bestehen.
Gleich vorweg lässt sich sagen, dass die Anforderungen für ein Visum für Angehörige, die ihren ausländischen Familienangehörigen mit permanentem Wohnsitz in der Volksrepublik China weiterhin strenger sind als vor der Pandemie.
Wir können Ihnen von einem aktuellen Fall berichten, bei dem die Kinder aus einer nicht amtlich durch eine Heiratsurkunde beglaubigten Beziehung ihren Vater nicht besuchen durften. Die Ausstellung eines Angehörigenvisums (Typ S) wurde von der Visastelle abgelehnt. Derzeit wird die Heiratsurkunde als pflichtiges Dokument verlangt.
Wann müssen Sie ein Visum des Typ S für Angehörige beantragen?
Ziel des Angehörigenvisums (Typ S) ist eine Besuchsmöglichkeit von länger als 60 Tage bei einem ausländischen Familienangehörigen. Dieser muss eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) besitzen.
Hat Ihr Angehörigen die Staatsangehörigkeit der Volksrepublik China? Dann müssen Sie das Angehörigenvisum Typ Q beantragen.
Wenn Sie einen kürzeren Aufenthalt planen, dann müssen Sie ein Besuchervisum (Typ L) beantragen.
Die Verwandtschaft 1. Grades (Vater, Mutter, Kind, Ehepartner) ist die Voraussetzung, um ein Angehörigenvisum (Typ S) beantragen zu dürfen. Deshalb sind Geburts- und Heiratsurkunde erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen dem „kleinen“ Angehörigenvisum (Typ S2) und dem „großen“ Angehörigenvisum (Typ S1)?
Die Gültigkeitsdauer ist der Unterschied zwischen dem „kleinen“ (S2) und dem „großen“ (S1) Angehörigenvisum ist die Gültigkeitsdauer.
Die S2-Variante ist für einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen, also ca. 6 Monate, angelegt. Wenn Sie also ihren Ehepartner während seines längeren Aufenthaltes in China nur für ein paar Monate besuchen wollen, dann reicht diese das „kleine“ Angehörigenvisum aus.
Wollen Sie mit ihrem Ehepartner bis zu drei Jahre in China z.B. in Peking leben, weil er die Außenstelle einer akademischen Institution wie die des DAAD leitet? Beantragen Sie in diesem Fall die S1-Variante. Das „große“ Angehörigenvisum wird dann nach Ihrer Ankunft China in eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu drei Jahren Gültigkeit umgewandelt. Sie können mit der Aufenthaltserlaubnis dann jederzeit visumfrei aus- und einreisen.
Wie oft können Sie ein- und ausreisen mit einem S-Visum?
Das „kleine“ Angehörigenvisum (S2 Visum) kann für Sie nur zur einmaligen oder zur zweimaligen Einreise innerhalb von 180 Tagen ausgestellt werden. Pro Einreise beträgt die Aufenthaltsdauer entweder 90 Tage am Stück oder mehrmals je 30 bzw. 60 Tage pro Einreise.
Für die Antragstellung muss das Verwandtschaftsverhältnis gegenüber der/m Gastgeber/in immer durch die Kopien der Geburts- und/oder Heiratsurkunde belegt werden.
Hinsichtlich des „großen“ Angehörigenvisum (S1 Visum) müssen Sie sich nach Ankunft in China innerhalb von 30 Tagen bei der Polizei melden. Dort beantragen Sie dann eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) beantragen. Für diesen Antrag werden üblicherweise zusätzlich zu dem Visumseintrag im Reisepass eine beglaubigte Geburts- und/oder Heiratsurkunde eingefordert. Eine zusätzliche Beglaubigung muss durch ein chinesisches Konsulat in Deutschland erfolgen. Manchmal müssen Sie zusätzlich ein Gesundheitszeugnis vorlegen.
Alle Anforderungen für das S-Visum zusammengefasst:
- Ausgefüllter Visumantrag (seit Mai 2019 ausschließlich online möglich)
- Farbiges, biometrisches Passfoto vor hellem Hintergrund (wird digital in das Online-Formular eingefügt) und ggf. abgezogen auf Fotopapier im Format von ca. 3,5 x 4,5 cm.
- Einmaliger Fingerabdruck in der zuständigen Visastelle alle 5 Jahre.
- Reisepass mit mindestens 6-monatiger Restgültigkeit und einer leeren Seite für das Visum
(Angehörigenvisa müssen für die Zwei- oder Mehrfacheinreise weitere Seiten frei sein.) - Verwandtschaftsnachweis: Kopien der Geburts- und/oder Heiratsurkunden
(Nachweis der Verwandtschaftsbeziehung 1. Grades zwischen Gastgeber/in und Gast). - Eine formal korrekte Privateinladung Ihres in China lebenden Angehörigen.
– Die vollständige Adresse und Telefonnummer Ihres Angehörigen.
– Vollständiger Name.
– Aufenthaltszeitraum.
– Geburtsdatum der eingeladenen Person.
– Eigenhändige Unterschrift.
– Anlagen: 2 Kopien aus dem Reisepass des Gastgebers (Hauptseite mit dem Foto sowie die Seite mit dem gültigen Chinavisum bzw. dem Residence Permit für China).
Wir halten Sie über weitere Anforderungen und Änderungen informiert.
Ihr Team von China-Charme