Die Volksrepublik China hat seit 4. Juli 2022 ihre Einreisebestimmungen für Geschäftsreisen vor allem hinsichtlich der zeitaufwendigen „PU“ Einladung gelockert.
Die Abkürzung PU bezieht sich auf „pŭtōng“ oder „普通“ in vereinfachtem Chinesisch, was „gewöhnlich“ oder „normal“ bedeutet, weil sie auf normale Passinhaber angewendet werden. Verwandt ist der Begriff 普通话 Pǔtōnghuà für das normalisierte Chinesisch, das im Deutschen Mandarin genannt wird.

Das Einladungsformular einer chinesischen amtlichen Einladungseinheit konnte für bis zu 5 Personen ausgestellt werden.
Wegen der sich ausbreitenden Covid-19-Pandemie hatte die Volksrepublik China im April 2020 die „PU“ Einladung eingeführt.
Nun wird für Geschäftsreisende der Visumsantrag leichter. So kommen Sie zu Ihrem Geschäftsvisum.

Einladung des Geschäftspartners in China reicht jetzt aus
Ein Geschäftsvisums kann immer nur dann ausgestellt werden, wenn eine aktuelle und formal richtige Einladung des chinesischen Geschäftspartners vorliegt. Die Einladung muss festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen entsprechen.
Die Anforderungen lassen sich wie folgt benennen:
- Vor- und Nachnahme sowie das Geburtsdatum des Antragstellers müssen in der Einladung enthalten sein.
- Die einladende Firma soll für die Einladung ihr offizielles Briefpapier verwenden.
- Das Briefpapier muss die Firmenadresse und ihre Telefonnummer ausweisen.
- Ferner muss die Einladung von Hand unterschrieben sowie abgestempelt sein.
Die Erleichterung zeigt sich schon hier, weil die Einladung nicht mehr auf einem amtlichen Formular ausgestellt werden muss.
Die Einladung muss so formuliert werden, dass der Zeitraum für die Anwesenheit des Antragstellers klar aus ihr hervorgeht. Ebenso muss die Art und Weise der Geschäftsbeziehung der einladenden Firma zur Firma des Antragstellers klar aus dem Einladungsschreiben hervorgehen. Es muss ebenfalls benannt werden, welche Aufgabe der Antragsteller in China wahrnehmen soll.
Da es sich bei der Antragstellung um ein digitales Verfahren über die Visastelle z.B. Berlin handelt, reicht z.B. eine PDF des eingescannten Originals aus. Das Original der Einladung selbst muss nicht bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Gültigkeit eines Geschäftsvisums
Die Gültigkeit des Visums für Geschäftsreisende ist abhängig vom Zeitraum der Anwesenheit des Antragstellers in der V.R. China, der im Einladungsschreiben angegeben wurde.
Innerhalb von 3, 6 oder 12 Monaten kann die Einladung für eine, zwei oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Allerdings wird die Aufenthaltsdauer pro Einreise in der Regel auf maximal 30 Tage begrenzt. Es ist unterdessen möglich die Aufenthalte auf 60 oder 90 Tagen Dauer auszuweiten, wenn dies im Einladungsschreiben als notwendig erwähnt worden ist.
In Ausnahmefällen werden Businessvisa sogar für bis zu 180 Tage ausgestellt. Dann kann diesen indessen nur für eine einfach Einreise genutzt werden.
Entscheidungsspielraum bei Geschäfts- oder Kurzzeit-Arbeitsvisum
Für die Visastelle besteht ein gewisser Entscheidungsspielraum, ob aufgrund des Einladungsschreibens ein Geschäftsvisum oder ein Kurzzeit-Arbeitsvisum erforderlich ist. Wenn sie der Ansicht ist, dass ein Kurzzeit-Arbeitsvisum beantragt werden muss, dass muss in China eine Arbeitserlaubnis angefordert werden. Dafür wird teilweise ein Entsendungsschreiben des Arbeitgebers eingefordert. Denn der Anlass der Geschäftsreise in China soll zweifelsfrei beurteilt werden können.
Unterlagen für den Antrag auf ein Geschäftsvisum in Kürze zusammengefasst
- Ausgefüllter Visumantrag (seit Mai 2019 ausschließlich online möglich)
- Farbiges, biometrisches Passfoto vor hellem Hintergrund (wird digital in das Online-Formular eingefügt) und ggf. abgezogen auf Fotopapier im Format von ca. 3,5 x 4,5 cm
- Fingerabdrücke einmalig alle 5 Jahre
- Reisepass mit mindestens 6-monatiger Restgültigkeit und einer leeren Seite für das Visum (bei Visa zur Zwei- oder Mehrfacheinreise müssen zwei weitere Seiten frei sein)
- Eine formal korrekte Geschäftseinladung Ihres chinesischen Kunden, Lieferanten oder Tochterunternehmens.
- Kopien Ihrer EU-Impfzertifikate (mit QR-Codes)
Es ist möglich, dass Sie sich in China mit dem Geschäftsvisum über Ihren eigentlichen Geschäftstermin hinaus frei bewegen und touristische Aktivitäten unternehmen können.
Wir informieren Sie über aktuelle Veränderungen.
Ihr Team von China-Charme