In der chinesischen Kultur wird der Fingerabdruck wie Jeffrey G. Barnes im Fingerprint Sourcebook mit der Geschichte des Fingerabdrucks bzw. der Daktyloskopie 2010 für das Office Justice Program des Justizministeriums der USA schrieb, seit dem 3. vorchristlichen Jahrhundert als eine Praxis angewendet, das Individuum zu identifizieren.

Bereits am 12. Oktober 2015 führten die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Schengenstaaten den Fingerabdruck als Biometrische Daten für die Visabeantragung in der Volksrepublik China ein. Die Botschaften der Schengenstaaten in Peking und die Generalkonsulate wurden angewiesen, Visa nur noch mit einem 10-Fingerabdruck auszustellen.
Zu den Schengenstaaten gehören heute Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Spanien, Portugal, Italien, Österreich, Schweden, Finnland, Norwegen, Island, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Litauen, Lettland, Estland, Malta, Schweiz, Liechtenstein, Zypern.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde der biometrische Reisepass mit zwei Fingerabdrücken bereits am 1. November 2005 eingeführt.
Die daktyloskopischen Daten werden insofern schon länger für die Identifizierung auf einem Chip in der Passinnenseite gespeichert. Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland erklärt in seinen FAQ:
„Die bordeauxroten deutschen Reisepässe enthalten in der Deckelinnenseite einen Speicherchip, auf dem die Personendaten, das Passfoto und die Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert sind. (…)
Mit der chipbasierten Aufnahme biometrischer Merkmale in Pässe ist ein zusätzliches Sicherheitselement eingeführt worden, das eine notwendige technische Weiterentwicklung der Fälschungssicherheit darstellt. Biometrie in Pässen ermöglicht eine maschinell gestützte Überprüfung der Identität des Reisenden an der Grenze. Die auf dem Chip gespeicherten Daten sollen die Grenzbehörden in die Lage versetzen, auch bei äußeren Veränderungen zweifellos festzustellen, ob die Person, die den Pass vorzeigt, auch diejenige ist, für die der Pass ursprünglich ausgestellt wurde. Das Reisen mit einem falschen oder fremden Pass wird dadurch deutlich erschwert.“
Fingerabdrücke dienen der Fälschungssicherheit
Einerseits ist die Einführung des Fingerabdrucks für den Reisepass und die Visa-Beantragung zur Fälschungssicherheit keine Einzelmaßnahme der Volksrepublik China, wie einige Pressemeldungen im Dezember 2019 nahelegten. Andererseits wird die Abnahme der Fingerabdrücke für den Visa-Antrag als aufwendig und lästig empfunden.
Welche Regelungen gelten nun genau für den Antrag auf ein Visum der Volksrepublik China?
- Jede/r Antragsteller/in ab 14 bis einschließlich 69 Jahre muss seinen 10-Fingerabdruck abgeben.
- Persönliches Erscheinen in der Visastelle ist notwendig.
- Die Zuständigkeit ist nach den Bundesländern geregelt:
Die Visastelle in Frankfurt a. M. ist zuständig für NRW, Baden Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland.
Die Visastelle Berlin hat die Zuständigkeit für alle anderen Bundesländer übernommen. (Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern) - Die Fingerabdrücke können nur in Frankfurt a. M. oder Berlin abgegeben werden, wenn dort auch der Visaantrag gestellt wird.
- Die Gültigkeit der daktyloskopischen Daten beträgt 5 Jahre, sofern der Reisepass nicht ausgetauscht wird.
Für die Visastelle in Frankfurt am Main gibt es aktuelle Sonderregelungen. Die 5 Jahre gelten nur, wenn die Fingerabdrücke in Frankfurt abgegeben wurden oder werden. Fingerabdrücke anderer Visastellen werden nicht anerkannt. - Während der Gültigkeitsdauer können die Visaanträge komplett auf dem Postweg eingereicht und bearbeitet werden.
Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Ihr Team von China-Charme