Wenn Sie Ihre chinesischen Angehörigen besuchen wollen, brauchen Sie das China Angehörigenvisum (Q-Visum).

Das Angehörigenvisum (Untertyp Q1) für die Einreise in die Volksrepublik China können sie beantragen, wird beantragt, wenn Sie ihre Familie besuchen wollen, die über die chinesische Staatsangehörigkeit verfügen. Die Einreiselockerungen betreffen derzeit diesen Typ der Angehörigenvisa und die für Angehörige von dauerhaft mit einer Aufenthaltsgenehmigung in China lebenden Ausländer.
Ausländer, die einen ständigen Wohnsitz in China haben, werden ebenso für diesen Visumstyp berücksichtigt.
Ziel dieses Angehörigenvisums ist eine langfristige Familienzusammenführung.
Wenn die Angehörigen keine Staatsangehörigkeit der Volksrepublik China besitzen, sondern als Ausländer in China studieren oder arbeiten, muss das Angehörigenvisum (Untertyp S) beantragt werden. Das Angehörigenvisum müssen Sie nur dann beantragen, wenn Ihr Besuch länger als 60 Tage dauern soll. Planen Sie einen kürzeren Aufenthalt, dann müssen Sie ein Besuchervisum (L-Visum) beantragen.
Sonderstatus für Expats oder Auslandschinesen
2013 wurde das Angehörigenvisum Untertyp Q eingeführt für Auslandschinesen bzw. Expats. Ihnen sollte die Einreise ins chinesische Mutterland erleichtert werden. Dies hatte soziale und demografische Gründe. Eine mittel- oder langfristige Rückkehr wurde erleichtert, damit die Angehörigen also vor allem Kinder sich um ihre älter werdenden Eltern und Schwiegereltern kümmern können.
Dieses Visum dürfen nur Verwandte 1. und 2. Grades beantragen. Voraussetzung für die Beantragung dieses Visums ist die Verwandtschaft ersten Grades zwischen Gast und Gastgeber (Eltern, Kinder oder deren Ehepartner). Geschwister sind verwandte zweiten Grades.
Die Verwandtschaftsbeziehung muss durch Geburts- und/oder Heiratsurkunden nachgewiesen werden. Ehemalige chinesische Staatsbürger müssen keinen Verwandtschaftsnachweis vorlegen. Für sie ist es ausreichend, eine Einbürgerungsurkunde oder ein Vorvisa vorzulegen.
Pflegepersonen für Familien werden besonders berücksichtigt
Das Q1-Visum betrifft und berücksichtigt ebenso Personen, die für mehr als 180 Tage in China zu einer Pflegefamilie gehen wollen.
Langfristiger Aufenthalt wird priorisiert
Der Visa-Typ Q wird in zwei Kategorien eingeteilt.
- Das sogenannte „kleine“ Angehörigenvisum (Q2) wird für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen Dauer ausgestellt.
- Das „große“ Angehörigenvisum (Q1) gilt für einen Zeitraum von mehr als 180 Tagen und kann in eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu drei Jahren umgewandelt werden. Diese ermöglicht dem Familienangehörigen jederzeit eine visumfreie Ein- und Ausreise.
Diese Unterlagen brauchen Sie für einen Antrag auf das Angehörigenvisum:
- Ausgefüllter Visumantrag (seit Mai 2019 ausschließlich online möglich)
- Farbiges, biometrisches Passfoto vor hellem Hintergrund (wird digital in das Online-Formular eingefügt) und ggf. abgezogen auf Fotopapier im Format von ca. 3,5 x 4,5 cm
- Einmalige Fingerabdrücke alle 5 Jahre.
- Reisepass mit mindestens 6-monatiger Restgültigkeit und einer leeren Seite für das Visum (bei Visa zur Zwei- oder Mehrfacheinreise müssen noch zwei Seiten frei sein)
- Verwandtschaftsnachweis: Kopien der Geburts- und/oder Heiratsurkunden.
Falls das Visum in China in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden soll, müssen innerhalb von 30 Tagen die Originale bzw. die zum Auslandsgebrauch von einem chinesischen Konsulat beglaubigte Kopien beigebracht werden. - Privateinladung Ihres in China ständig lebenden Angehörigen.
Die Einladung muss die vollständige Adresse und Telefonnummer Ihres Angehörigen enthalten.
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