Seit 4. Juli 2022 hat die Volksrepublik China ihre Einreisebestimmungen während der Covid-19-Pandemie entschieden gelockert. Am 8. Januar 2023 erfolgte die Aufhebung der Quarantänepflicht nach Einreise in China. Seither wird ein negativer PCR-Test gefordert, der nicht älter als 48 Stunden vor Antritt der Reise sein darf.
Die harten Anforderungen für einen Antrag auf ein Visum sind gerade entschieden gelockert worden. Geschäftsreisen werden erleichtert. Ebenso sind Einreisen für Angehörige und Arbeit wieder möglich.

Die bislang erforderliche staatliche „PU-Einladung“ wird nicht mehr benötigt.
Gegenwärtig werden vor allem Geschäfts-, Kultur-, Crew-, Arbeits- und Angehörigenvisa zur einmaligen Einreise gewährt.
Die Dauer eines Visums wird allerdings auf maximal 90 Tage begrenzt.
Für das China Businessvisum (M-Visa) ist nunmehr nur eine Einladung des Geschäftspartners in China erforderlich.
Bitte beachten Sie dabei, dass jede/r Antragsteller/in von 14 bis einschließlich 69 Jahren zur Visa-Beantragung persönlich in der chinesischen Visastelle erscheinen muss. Denn es muss ein Fingerabdruck abgenommen werden. Dabei handelt es sich um ein daktyloskopisches Verfahren, nach dem alle 10 Finger als Abdruck registriert werden.
Antragsteller aus NRW, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland müssen ihren Fingerabdruck an der Visastelle Frankfurt abnehmen lassen.
Antragsteller aus allen anderen Bundesländern können ihren Fingerabdruck in Visastelle Berlin abnehmen lassen.
Weitere Information zum Verfahren des Fingerabdrucks beim Antrag eines Visums für die Volksrepublik China finden Sie im Artikel Fingerabdruck. Fälschlicherweise wird oft von Fingerabdrücken gesprochen, denn es geht um das Verfahren des Fingerabdrucks zur Identifizierung.
Das Angehörigenvisum (Typ S) darf ausgestellt werden, wenn eine Einladung aus dem Familienkreis vorliegt und die Verwandtschaft durch ein Dokument nachgewiesen werden kann.
Ebenso darf ein Angehörigenvisum (Typ Q) erteilt werden.
Mit einer Arbeitserlaubnis der chinesischen Behörden kann aktuell wieder ein Arbeitsvisum (Z-Visa) für kommerzielle Zwecke oder akademischen Austausch ausgestellt werden.
Für das Crewvisum (C-Visa) müssen die Entsendung einer Fluggesellschaft, Reederei oder Zuggesellschaft und der Crewausweis vorgelegt werden.
Derzeit werden noch keine Touristenvisa ausgestellt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt zurzeit 2 Botschaftstage, weshalb für die Bearbeitung mit 1 Woche gerechnet werden muss. Denn die chinesische Visastelle in Berlin ist nur zweimal pro Woche geöffnet. Die in Frankfurt am Main dreimal.
Wir informieren Sie über die weiteren Entwicklungen zur Erteilung eines Visums während der Covid-19-Pandemie.
Ihr Team von China-Charme